Zweihorn Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen und Webinare der Zweihorn Akademie

Stand: November 2020

1. Geltungsumfang

Unsere Weiterbildungsangebote richtne sich an Unternehmer:innen, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsschluss/Leistungsumfang/Änderungsvorbehalt

a) Die Angebote der Zweihorn Akademie sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

b) Schwerpunkt, Inhalt, Schulungsvergütung und Auslagen (z. B. Reisekosten), Ort und Zeitpunkt der Schulungen werden gesondert vereinbart.

c) Die Zweihorn Akademie behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Schulungsveranstaltung vorzunehmen, sofern und soweit diese Änderungen deren Gesamtcharakter nicht wesentlich ändern. Dies beinhaltet auch den Fall, vorgesehene Referent:innen durch Referent:innen gleicher Qualifikation zu ersetzen.

3. Zahlungsbedingungen

a) Die Teilnahmekosten verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

b) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Schulung. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4. Rücktrittsrecht/Stornierung

a) Zweihorn kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Schulungen wegen Krankheit, aus technischen Gründen oder aus nicht zu vertretenden Gründen ausfallen müssen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.

b) Die Teilnehmenden können bis 14 Tage vor dem ersten Schulungstag kostenlos zurücktreten (im Folgenden: Stornierung). Bei Schulungen besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit einen Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin abzustimmen, wodurch eventuelle Stornogebühren vermieden werden und keine weiteren Kosten entstehen. Bei Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: kostenlos
  • Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor Schulungsbeginn: 50 Prozent der Schulungsvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
  • Danach: 100 Prozent der Schulungsvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

5. Haftung

a) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Zweihorn, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Zweihorn nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Kund:innen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6. Urheberrecht

Die ausgehändigten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung von Zweihorn weder vor, während noch nach der Schulung (auch nicht in Teilen) vervielfältigt oder für andere Schulungszwecke verwendet werden.

7. Datenschutz/Verwendung der Kundendaten

a) Die Speicherung und Verarbeitung von Daten der Kund:innen erfolgt unter Maßgabe der Datensparsamkeit und Einhaltung der DSGVO.

b) Die Kund:innendaten (Name des Unternehmens und des Anmelders, Postanschrift des Unternehmens , Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Unternehmens und der Teilnehmer:innen) werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken gespeichert. Der Datenverwendung für Werbezwecke können Kund:innen jederzeit widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte unter Nennung des Werbemittels (alternativ) telefonisch mit.

8. Zustimmung Referenzkundennennung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erteilt Zweihorn mit Schulungsanmeldung die grundsätzliche Zustimmung, ihn nach erfolgter Schulungsdurchführung unter Schulungsbeschreibung öffentlich als Referenzkunden zu benennen. Die Verwendung des Kundenlogos im Rahmen der Referenzkundennennung bedarf allerdings der ausdrücklichen Zustimmung.

9. Erfüllungsort/anwendbares Recht/Gerichtsstand

a) Erfüllungsort ist bei Schulungen der jeweilige Veranstaltungsort.

b) Gerichtsstand St. Pölten

Unsere Anschrift für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie ladungsfähige Anschrift finden Sie im Impressum.

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