Bildungsförderung Neu – Niederösterreich
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder Karenz
- Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.)
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
Was wird gefördert?
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
Wie viel wird gefördert?
Bruttoeinkommen | |
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zB. bis € 1.500,00 | 80% der Kurskosten |
zB. bis € 2.000,00 | 60% der Kurskosten |
zB. bis € 3.000,00 | 40% der Kurskosten |
zB. bis € 4.000,00 | 20% der Kurskosten |
Förderungshöhe: max. € 2.500,00, abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen.
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.Mehr unter: NÖ Bildungsförderung