Zweihorn Akademie

Bildungsförderung Neu – Niederösterreich

"Bildungsbonus" wird ab 2024 als "Schulungszuschlag NEU" fortgesetzt
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Bildungsförderung Neu – Niederösterreich

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder Karenz
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.)
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden

 

Was wird gefördert?

  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.

Wie viel wird gefördert?

Bruttoeinkommen
zB. bis € 1.500,00 80% der Kurskosten
zB. bis € 2.000,00 60% der Kurskosten
zB. bis € 3.000,00 40% der Kurskosten
zB. bis € 4.000,00 20% der Kurskosten

Förderungshöhe: max. € 2.500,00, abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen.

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.Mehr unter: NÖ Bildungsförderung

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Anfrage

Kostenloser Fördercheck inklusive.

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