Zweihorn Akademie

go-international: Bildungsscheck für Auslandsniederlassungen

förderung

Besteht Weiterbildungsbedarf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der eigenen Auslandsniederlassung, so können mit dem Bildungscheck gezielte Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von 50% zu den Schulungskosten in Anspruch genommen werden.

Die Förderung zielt darauf ab, durch effiziente Weiterbildungsmaßnahmen den Qualifikationsgrad des Personals in der eigenen Auslandsniederlassung zu erhöhen, um damit die Resilienz des österreichischen Unternehmens im In- und Ausland zu fördern, was wiederum einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich leisten soll.

Grundlegende Voraussetzung, den Bildungscheck in Anspruch zu nehmen, ist die aktive Mitgliedschaft bei den Wirtschaftskammern oder den Kammern der ZiviltechnikerInnen, mit Niederlassung im Ausland. Wichtig ist dabei, dass sich das Kerngeschäft in Österreich befindet und durch das Internationalisierungsvorhaben gestärkt werden soll.

Förderung: 50% der externen Schulungskosten von Weiterbildungsmaßnahmen mit einer maximalen Dauer von 6 Monaten für das Personal der Auslandsniederlassung mit Fokus Betriebswirtschaft, Internationalisierung und Export. Der maximale Auszahlungsbetrag beträgt EUR 7.500 pro Unternehmen.

Zielgruppe: Zur Zielgruppe der Förderung zählen KMU und Großunternehmen.

Zeitraum: Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 9 Monaten bzw. spätestens am 31.3.2027.

Antragstellung: Die Antragstellung läuft online über das Förderkonto.

Im Musterantrag siehst du, welche Angaben im Antrag notwendig sind. Weitere Informationen zum Bildungsscheck findest du unter: Bildungsscheck für Auslandsniederlassungen

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