Digitalisierung – Internet und Homeoffice
Geförderte Maßnahmen
- Neueinrichtung einer Website
- Erweiterung einer bestehenden Website oder eines Webshops
- Rechtliche und sicherheitstechnische Überprüfung
- sämtliche Beratungen, Hardware- und Softwareankauf
- sowie professionelle Fotoaufnahmen
Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt 50 % der mit Zahl ungsbelegen nachgewiesenen Kosten, exkl. Umsatzsteuer, jedoch maximal 1.000 Euro (brutto) pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.
Weitere Informationen
Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und Allgemeinen Handels
allgemeiner-handel@wkw.at