Zweihorn Akademie

Weiterbildung von Unternehmerinnen, Fach- und Führungskräften (Burgenland)

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für förderbare Kosten von maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr
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Burgenland: Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften – De-minimis-Beihilfe

Was wird gefördert:

  • Externe Bildungs­­maßnahmen mit mindestens 32 EH (zu 50min) bzw. 27 EH (zu 60min) von
      • Unternehmer­:innen und Neugründer:innen sowie
      • Fach- und Führungs­kräften, die in unmittel­barem Zusammen­hang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen.
  • Maßnahmen, welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld notwendig sind.
  • Die Bildungs­­maßnahme muss überbetrieb­lich verwertbar sein.

 

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • Selbstständige mit Pflichtversicherung bei der SVS im Burgenland

 

Wie viel wird gefördert:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für förderbare Kosten von maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Projektvolumen darf 500 Euro nicht unterschreiten.

  • Der Basisfördersatz beträgt 25 % der anerkennbaren Kosten.

  • Bei Ausbildungsmaßnahmen in fokussierten Bereichen kann ein Aufschlag von 25 % bei KMU und von 10 % bei Großunternehmen vergeben werden.

  • Die Förderhöhe bei KMU beträgt maximal 50 % der anerkennbaren Kosten, für Großunternehmen maximal 35%.

Weitere Informationen findest du unter: WKO Burgenland

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Anfrage

Kostenloser Fördercheck inklusive.

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