Burgenland: Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften – De-minimis-Beihilfe
Was wird gefördert:
- Externe Bildungsmaßnahmen mit mindestens 32 EH (zu 50min) bzw. 27 EH (zu 60min) von
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- Unternehmer:innen und Neugründer:innen sowie
- Fach- und Führungskräften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen.
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- Maßnahmen, welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld notwendig sind.
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Die Bildungsmaßnahme muss überbetrieblich verwertbar sein.
Wer wird gefördert:
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Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
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Selbstständige mit Pflichtversicherung bei der SVS im Burgenland
Wie viel wird gefördert:
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Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für förderbare Kosten von maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Projektvolumen darf 500 Euro nicht unterschreiten.
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Der Basisfördersatz beträgt 25 % der anerkennbaren Kosten.
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Bei Ausbildungsmaßnahmen in fokussierten Bereichen kann ein Aufschlag von 25 % bei KMU und von 10 % bei Großunternehmen vergeben werden.
- Die Förderhöhe bei KMU beträgt maximal 50 % der anerkennbaren Kosten, für Großunternehmen maximal 35%.
Weitere Informationen findest du unter: WKO Burgenland