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Nachhaltigkeit in Unternehmen: Wie Unternehmen und Mitarbeiter:innen zu mehr Nachhaltigkeit beitragen können!
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Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu fördern, wird auch für Unternehmen und Mitarbeiter:innen immer relvanter und betrifft das komplette Unternehmen. Alle Ebenen und alle Bereiche müssen einbezogen werden, damit Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur verankert werden kann. Wie kann allerdings ein Unternehmen nachhaltig handeln und Nachhaltigkeit fördern?

An dieser Stelle eine gute Nachricht: für österreichische Unternehmen mit Sitz in der Steiermark kommt hier die Förderungsaktion Weiter!Bilden genau zur rechten Zeit.

Bis zu 5.000 EUR Zuschuss möglich

Die steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG möchte regionale KMU dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln und Nachhaltigkeit in ihren Grundfesten zu verankern. Sie übernimmt 30 Prozent der Kosten für Qualifizierungen im Themenbereich nachhaltige Unternehmensentwicklung. Dabei gibt es maximal zweimal jährlich bis zu 2.500 Euro Förderung.

Wie funktioniert das Programm Weiter!Bilden?

Die Förderung richtet sich an Unternehmer:innen, Mitarbeiter:innen sowie Lehrlinge aus der SFG-Zielgruppe in der Region Steiermark insbesondere Hotellerie und Gastronomie in folgenden Bereichen:

Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt

  • Nachhaltigkeitsmanagement, CSR – Corporate Social Responsibility
  • Organisationsentwicklung/ -management, Strategieentwicklung
  • Betriebswirtschaft
  • Produkt-/ Dienstleistungsentwicklung
  • Einkauf, Verkauf, Marketing, Logistik, Produktionsmanagement
  • Innovations-/ Wissen-/ Qualitäts-/ Prozess-/ Projekt-/ Gesundheits-/ Sicherheitsmanagement

 

Nachhaltige Fachkräfteentwicklung

  • Employer Branding, Recruiting, Personalmanagement
  • Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, internationales Management
  • technische Fortbildungen
  • fachliche Höherqualifizierungen im Tourismus
  • Vorbereitungskurse zur Meister-/ Befähigungs-/ Eignungs-/ Fachprüfung, Werkmeister-/ Bauhandwerker-/ Meisterschule

 

Ressourcen, Umwelt und Klima

  • Ressourcenmanagement, Werkstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft, Recycling
  • Energiemanagement/ -wirtschaft/ -effizienz/ -technologie
  • Umweltmanagement, Abfallwirtschaft
    Klimamanagement
  • klimagerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren
  • Green Mobility
  • sonstige Schulungen mit Schwerpunkt Ressourcen, Umwelt und Klima
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge
  • Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe inkl. Hotellerie und Gastronomie
  • UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
  • MitarbeiterInnen in Bildungskarenz (Bildungsteilzeit ist möglich)
  • Privatpersonen
  • ArbeitgeberInnen, die bereits eine Förderung der Schulungskosten ihrer Beschäftigten im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit durch das AMS erhalten

 

  • Weiterbildungen, die maßgeblich zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.
  • Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen
  • Maßnahmen, die über betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen
  • Vollständige akademische Lehrgänge
  • Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten)
  • Schulungen zum Thema Digitalisierung/Persönlichkeitsbildung
  • Berufsausbildungen (z.B. Lehre, Matura, Lehre mit Matura, Berufsmatura)
  • Grundschulungen und Maßnahmen, die nicht über das übliche Maß betrieblicher Ausbildungsaktivitäten hinausgehen (z.B. Einführungsschulungen für neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen)
  • Maßnahmen, welche sich nicht eindeutig von Beratungs- und Coaching-Leistungen abgrenzen
  • Teilnahme an Tagungen, Symposien sowie Kongressen und Konferenzen
  • produktspezifische Verkaufsschulungen sowie Produktschulungen
  • Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Personalkosten während der Weiterbildung

 

  • 30 % der anrechenbaren Projektkosten
  • bis zu 2.500 Euro Förderung pro Antrag: Pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden.

Weitere Informationen findest du unter: Weiter!Bilden

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